Das FalÂliÂment ist ein veraltetes Wort für Zahlungsunfähigkeit, Bankrott. Abgeleitet vom italienischen fallimento (Scheitern). „Vorzüge des französischen Gesetzes über Falliment und Bankerutt.“ (Johann Nepomuk Pichlmayr, München, 1813)
In der Rechtssprache des 19. Jahrhunderts begegnet oft das Wort „falli(e)ren“ für „in Insolvenz fallen“.
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