Archaismus

Substantiv

Fal­li­ment

Das Fal­li­ment ist ein veraltetes Wort für Zahlungsunfähigkeit, Bankrott. Abgeleitet vom italienischen fallimento (Scheitern). „Vorzüge des französischen Gesetzes über Falliment und Bankerutt.“ (Johann Nepomuk Pichlmayr, München, 1813)
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erschaffen von Worthüter
am 16. Februar 2020

Ein Kommentar

Rechtssprache

In der Rechtssprache des 19. Jahrhunderts begegnet oft das Wort „falli(e)ren“ für „in Insolvenz fallen“.
kommentiert von Albert Schnelle
am 28. Juni 2021 um 22:04 Uhr.

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